Alte Dias entsorgen oder aufheben? Was nach dem Digitalisieren sinnvoll ist
Alte Dias gehören in den Restmüll, auch mit Glasrahmen. Vorher lohnen sich aber fünf Schritte: prüfen, sichern, abwarten, Archiv fragen, Rechte klären.
Von der Redaktion · Aktualisiert am
Kurz gesagt
Normale Dias gehören in den Restmüll, auch mit Glas- oder Plastikrahmen. Das bestätigen die Abfalllisten von Stuttgart, Wien und Basel-Stadt. Werfen Sie aber nichts weg, bevor die Scans geprüft und doppelt gesichert sind. Dias von vor etwa 1951, die klebrig oder spröde sind, gehören nicht in die Tonne.
Welche Tonne ist richtig?
Über die Abfallregeln entscheidet Ihre Gemeinde, schauen Sie also zuerst in deren Abfall-ABC. Bei den Einträgen, die wir gelesen haben, ist das Ergebnis aber einheitlich.
| Ort | Eintrag | Tonne |
|---|---|---|
| Stuttgart | Dia | Restabfalltonne |
| München | Fotos, Dias, Filme, Negative | Restmülltonne |
| Landkreis Anhalt-Bitterfeld | in Glas oder Kunststoff gerahmte Fotopositive | Restabfall |
| Wesseling | Dias und Diakästen | Graue Restabfalltonne |
| Wien | Dias | Restmüll |
| Österreich, Trenn-ABC des Bundes (2019) | Dias, Fotonegative, Fotos | Restmüll |
| Basel-Stadt | Dias mit und ohne Glas | Hauskehricht |
Fotos und Negative? Auch die landen in diesen Listen im Restmüll, ebenso wie Filmrollen. Besondere Abzüge oder Alben bieten Sie aber vorher der Familie an.
Glasrahmen? Sie gehören nicht ins Altglas. Altglas ist für Flaschen und Gläser da, und Basel-Stadt nennt Dias mit Glas ausdrücklich beim Hauskehricht. Glassplitter können Müllwerker verletzen, verpacken Sie zerbrochene Glasrahmen also in Karton oder Zeitungspapier.
Plastikrahmen in die gelbe Tonne? Das hält sich hartnäckig. Der Betrieb Berlin Recycling berichtet, einige Gemeinden wollten Rahmen im Gelben Sack. In einer kommunalen Liste haben wir das nicht gefunden, und Anhalt-Bitterfeld sagt das Gegenteil. Rahmen einzeln vom Film zu trennen, lohnt sich bei tausenden Dias ohnehin kaum. Fragen Sie im Zweifel Ihre Abfallberatung.
Eine große Menge? Mehrere Kisten passen oft nicht in eine Hausmülltonne. Fragen Sie, ob Ihr Wertstoffhof Restabfall annimmt und was das kostet. Das ist unser Rat, kein Eintrag aus den Listen.
Sind Dias Sondermüll oder Silberabfall? Normale Farbdias nicht. Laut dem Canadian Conservation Institute (2020) enthalten fertige chromogene Farbfilme nur noch Farbstoffe, kein Silberbild. In den Listen von Seligenstadt, Wien und Basel-Stadt stehen Fotochemikalien beim Schadstoff, die entwickelten Dias beim Restmüll. Schwarzweiß-Dias enthalten dagegen ein Silberbild. Silberrückgewinnung überlässt man laut Kodak aber besser Fachbetrieben, und die FU Berlin erlaubt kleine Mengen Film sogar auf dem eigenen Campus im Restmüll.
Die eine echte Ausnahme: Nitrofilm
Cellulosenitrat ist leicht entzündlich. Das Canadian Conservation Institute schreibt: Es gehört nie in den normalen Abfall, und die Herstellung endete 1951. Dias von der Familie aus den 1960ern betrifft das nicht. Haben Sie älteres Material, das klebt, bröselt oder stechend riecht, fragen Sie Ihre Schadstoffannahme oder die Feuerwehr, statt es in die Tonne zu geben. Eine verlässliche Methode für Laien, Nitrat zu erkennen, haben wir nicht gefunden, deshalb raten wir bei so altem Material zur Vorsicht.
Riechen Ihre Dias stark nach Essig, ist das etwas anderes: das Essigsäuresyndrom bei Acetatfilm. Es beschleunigt sich selbst, befallene Stücke sollten getrennt und möglichst bald kopiert werden.
Fünf Schritte, bevor etwas in die Tonne kommt
Einmal weggeworfen, bleibt nur der Scan. Diese Reihenfolge hat sich aus den Empfehlungen ergeben, die wir unten nennen.
- Scans prüfen. Öffnen Sie jede Datei oder zumindest eine große Stichprobe. Sind Bilder gespiegelt, abgeschnitten, fehlen welche? Stiftung Warentest fand 2010 bei einem Anbieter spiegelverkehrte Dia-Scans. Die MIT-Bibliotheken nennen für ihre Akten dieselbe Regel: Originale erst vernichten, wenn die Scans vollständig und korrekt sind.
- Doppelt sichern. Mindestens zwei Kopien an zwei Orten, siehe Fotos sicher speichern.
- Notizen abschreiben. Daten und Orte auf den Rähmchen oder Kästen werden beim Scannen nicht erfasst. Wie wertvoll das ist, zeigt der Amateur Charles W. Cushman: Seine rund 14.500 Kodachromes von 1938 bis 1969 wurden 1999 in Koffern entdeckt und, so das D-Lib Magazine 2004, dank seiner Notizbücher und Rahmennotizen zu einer öffentlichen Sammlung.
- Eine Weile warten. Homa und Schlöder warnen in ihrer Handreichung von 2023: Entscheidungen über Erinnerungsstücke sind stark gefühlsgeleitet und sollten nicht sofort fallen. Gefühlsgeleitetes Ausmisten kann man schon nach Tagen bereuen.
- Familie und Archiv fragen. Gibt es Geschwister, Cousinen, Enkel, die etwas möchten? Bei mehreren Erben gehört der Nachlass zudem allen gemeinsam (§ 2032 BGB). Klären Sie das, bevor die Kisten weg sind.
Aufheben oder wegwerfen?
Die Fachleute für Sammlungen raten zum Aufheben. Der US National Park Service schreibt im August 2026: Dias sind Einzelstücke, ohne Negativ dahinter. Digitalisieren ersetzt nicht die Pflege des Originals, und digitale Kopien müssen etwa alle fünf Jahre umkopiert werden. Das Canadian Conservation Institute rät, Originale vor einer Vernichtung besser ausgestatteten Einrichtungen anzubieten.
Für Familien gilt das nur bedingt. Sie haben keinen Sammlungsauftrag. Laura Kells und Meg McAleer von der Library of Congress antworteten 2016 im Kommentarbereich ihres Blogs: Es gebe keine richtige Antwort. Fehlt der Platz, könne man eine besonders eindrucksvolle Auswahl behalten und den Rest digitalisieren. Dass Dinge oft nur aus Pflicht aufbewahrt und kaum angesehen werden, beschrieben Kirk und Sellen (Microsoft Research, 2008) schon nach Hausbesuchen bei elf Familien.
Was für das Aufheben spricht: Ein schlechter Scan lässt sich wiederholen. Verloren gegangene Dateien auch. Und Scans von heute sind vielleicht nicht das Beste, was in 20 Jahren möglich ist. Unser Vorschlag: Behalten Sie die 100 bis 200 Bilder, die Ihnen am meisten bedeuten, im Originalrahmen, und trennen Sie sich vom Rest guten Gewissens, wenn niemand ihn möchte.
Was das Aufheben braucht: kaum mehr als einen guten Schrank. Die Library of Congress rät von Dachboden, Keller, Heizkörpern und Außenwänden ab und nennt 30 bis 50 Prozent Luftfeuchte. Lagern Sie die Dias dunkel in geschlossenen Kästen und nicht in alten PVC-Hüllen. Warum Kälte und Stabilität so viel ausmachen, zeigt die Studie des dänischen Nationalmuseums in unseren Zahlen zur Haltbarkeit.
Spenden: Ihr Ausschuss kann das Archiv interessieren
Dieser Punkt fehlt in den meisten Ratgebern. Urlaubsmotive vom Gardasee interessieren kaum ein Archiv. Die Dorfstraße von 1972 oder das Schulfest dagegen schon, auch wenn sie für die Familie bedeutungslos sind.
- Das Stadtarchiv Böblingen suchte im Januar 2026 öffentlich nach Dias von Stadtteilfesten, Weihnachtsmärkten, Sport und der Innenstadt. Es besitzt über 10.000 Dias und hält das für wenig, gemessen an rund 50 Jahren Diafotografie.
- Das Stadtarchiv Kiel sucht Nachlässe zur Stadt, filtert aber private Alltagsszenen wegen der Bildrechte heraus.
- Die Deutsche Fotothek in Dresden zielt vor allem auf Nachlässe von Fotografen und damit kaum auf Familienbestände.
Sortieren Sie also in zwei Stapel: „für die Familie“ und „zeigt den Ort“. Für das Zweite rufen Sie Ihr Stadt- oder Gemeindearchiv an und schicken nichts unangekündigt. Eine grobe Liste mit Orten und Jahren hilft. Das Staatsarchiv Bern verlangt sie zum Beispiel.
Lesen Sie den Vertrag, denn Sie geben womöglich mehr ab als die Dias.
| Modell | Beispiel | Was passiert mit den Rechten |
|---|---|---|
| Alles geht ans Archiv | Staatsarchiv Bern | Alle Rechte gehen über |
| Ausschließliche Rechte | Muster-Schenkungsvertrag Hessen, 2022 | Archiv erhält ausschließliche Nutzungsrechte, soweit Sie sie haben |
| Offene Lizenz | Stadtarchiv Baden, Aargau | Nutzung meist übertragen, Veröffentlichung unter CC BY-SA |
| Alles bleibt bei Ihnen | Topothek, 2025 | Original und alle weiteren Rechte bleiben beim Eigentümer |
Die Topothek ist ein wenig bekannter Mittelweg, vor allem in Österreich, aber auch in Bayern. Ehrenamtliche scannen lokale Bilder aus Privatbesitz und zeigen sie online. Die Dias bekommen Sie zurück. Schauen Sie, ob es in Ihrer Gegend eine gibt.
Verkaufen: lohnt sich kaum
Belastbare Preise haben wir nicht gefunden. In einem Foto-Forum bieten Besitzer 15.000 und 30.000 Dias an, ohne dass ein Preis fällt, und jemand berichtet, sie umsonst bekommen zu haben. Sammler kaufen durchaus Konvolute, aber rechnen Sie nicht mit Geld. Bedenken Sie auch: Fremde sehen dann Ihre Familie, und mit dem Verkauf eines Dias gehen nach § 44 UrhG im Zweifel keine Nutzungsrechte über.
Was rechtlich gilt
Das sind allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Ein Beitrag von David Seiler zum Fotorecht (2020) trennt drei Ebenen: das Dia als Sache, das Urheberrecht des Fotografen und die Rechte der Abgebildeten. Wem die Kiste gehört, dem gehört also nicht automatisch alles.
- Einfache Fotos sind 50 Jahre geschützt. Nach § 72 UrhG zählt das Erscheinen, sonst die Aufnahme, und die Frist endet zum Jahresende. Nach unserer Rechnung läuft der Schutz eines nie veröffentlichten Schnappschusses von 1976 Ende 2026 aus. Künstlerische Lichtbildwerke sind bis 70 Jahre nach dem Tod geschützt, und eine klare Grenze zwischen beiden gibt es nicht. Ältere Fotos können nach früheren Regeln anders zu behandeln sein.
- Die Rechte werden vererbt. Haben die Eltern selbst fotografiert, liegen die Rechte meist bei den Erben (§ 28 UrhG). Liegen fremde Bilder dazwischen, gilt das nicht.
- Abgebildete Personen behalten eigene Rechte. Bilder dürfen nach § 22 KUG grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden, bis 10 Jahre nach dem Tod über die Angehörigen. Auch ein urheberrechtlich freies Foto dürfen Sie also nicht ohne Weiteres online stellen. Im engen Familienkreis ist das Teilen meist unproblematisch.
In Österreich sind einfache Lichtbilder nach § 74 UrhG ebenfalls 50 Jahre geschützt. In der Schweiz gilt nach Art. 29 URG eine Frist von 50 Jahren für fotografische Wiedergaben ohne individuellen Charakter und 70 Jahre nach dem Tod für andere Werke. Übergangsregeln für alte Bilder haben wir in beiden Ländern nicht geprüft.
Noch nicht digitalisiert?
Dann lohnt sich der Blick auf den Ratgeber Dias sortieren, der zeigt, wie Sie die Menge verkleinern und was das spart. Die Kosten für Ihre Menge zeigt der Preisrechner, die Anbieter stehen im Anbietervergleich. Sonderfälle wie Glasrahmen behandelt der Ratgeber Gerahmte Dias und Glasdias.
Häufig gestellte Fragen
In welche Tonne gehören alte Dias?
In den Restmüll. Das sagen die Abfalllisten von München, Stuttgart, Wien und Basel-Stadt sowie das österreichische Trenn-ABC des Bundes. Basel-Stadt nennt ausdrücklich Dias mit und ohne Glas. Entscheidend ist immer Ihre Gemeinde.
Sind alte Dias Sondermüll?
Normale Farbdias stehen in keiner der gelesenen Listen als Sondermüll. Fotochemikalien schon. Die Ausnahme ist alter Nitrofilm, der laut dem Canadian Conservation Institute bis 1951 hergestellt wurde und nie in den normalen Abfall gehört.
Gehören Diarahmen in die gelbe Tonne?
Das konnten wir in keiner kommunalen Liste bestätigen. Ein Entsorgungsbetrieb berichtet, einzelne Gemeinden wollten Rahmen im Gelben Sack. Anhalt-Bitterfeld nennt in Kunststoff gerahmte Dias dagegen ausdrücklich als Restabfall. Fragen Sie im Zweifel Ihre Abfallberatung.
Kann ich meine Dias einem Archiv spenden?
Ja, wenn sie etwas über den Ort erzählen. Stadtarchive suchen eher Straßenfeste und Stadtbilder als Urlaubsmotive. Rufen Sie vorher an, schicken Sie nichts unangekündigt, und lesen Sie den Vertrag, denn manche Archive lassen sich alle Rechte übertragen.
Soll ich Dias nach dem Digitalisieren wegwerfen?
Das ist Ihre Entscheidung. Museen und Archive raten, Originale möglichst aufzuheben, schreiben aber für Sammlungen. Fachleute der Library of Congress sagen Privatleuten, es gebe keine einzig richtige Antwort. Eine gute Mitte: die besten Originale behalten und den Rest erst aussortieren, wenn alle Scans geprüft und gesichert sind.
Darf ich alte Familienfotos ins Internet stellen?
Das kann heikel sein. Einfache Lichtbilder sind in Deutschland 50 Jahre geschützt, Lichtbildwerke bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Personen auf dem Bild haben zudem eigene Rechte, nach § 22 KUG auch noch 10 Jahre nach dem Tod über die Angehörigen. Das ist keine Rechtsberatung.